GRUNDSTÜCKSRECHT:
Ein Haupttätigkeitsgebiet meiner Kanzlei ist das Grundstücks- und Immobilienrecht.
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht u. a. bei:
- Übertragung von Grundstücken und Wohneigentum,
auch unter Sicherung von Wohn- und Nießbrauchrechten
- Erarbeitung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen,
Übertragungs- und Schenkungsverträgen
- Auseinandersetzung von Eigentümergemeinschaften
(z.B. bei Trennung, Scheidung und im Erbfall)
- Grundstücksteilung oder –vereinigung
- Grundbuchberichtigungsansprüche
- Fragen bezüglich des Vorkaufsrechts
- Grundschulden und deren Löschungen im Grundbuch und
bei Erbbaurechtsbestellungen
- Vorschläge für steuergünstige Vertragsgestaltungen
in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Vollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke,
Zwangsversteigerungen.
Beachten Sie, daß Grundstücksverträge, gleich welcher Art, zwingend die notarielle Beurkundung erfordern, um wirksam zu sein.
Auch müssen Eintragungs- und Löschungsanträge im Grundbuch zuvor vom Notar beglaubigt werden.
Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Grundstücksverträgen und deren rechtliche Folgen sind vielseitig.
Durch vorherige umfassende Beratung kann ich Ihnen eine Vertragsgestaltung vorschlagen, die Ihre familien- und erbrechtlichen Belange etc. individuell berücksichtigt.
Legen sie daher vor notarieller Beurkundung Ihren Vertrag einem im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Prüfung vor.
Ich unterstütze Sie umfassend bei der Analyse Ihrer Probleme und Ansprüche unter Einbeziehung des Kostenrisikos und schlage Ihnen praktikable Lösungsvarianten vor. |