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KOSTEN IM RECHTSANWALTSBEREICH: Justizia

Die Kosten im anwaltlichen Bereich werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streit – oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Eine anwaltliche Beratung für Verbraucher kostet zwischen 10,00 € bis höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

 


Es kann jedoch auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung nach Stundenaufwand oder als Pauschale getroffen werden. Dies empfiehlt sich insbesondere bei außergerichtlichen Vertretungen, bei länger andauernden Beratungen oder in  Forderungsangelegenheiten. Der Stundensatz liegt je nach der Art der übertragenden Angelegenheit zwischen 150,00 € und 250,00 € zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Einzelheiten der Vergütung werden in einem schriftlichen Vergütungsvertrag festgehalten.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen beantrage ich für Sie auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bei den zuständigen Gerichten.

Haben Sie eine Rechstschutzversicherung, übernehme ich die damit im Zusammenhang stehenden Abwicklung der Bezahlung

Über die anfallenden Kosten der Tätigkeit und über das von Ihnen zu tragende Kostenrisiko kläre ich Sie selbstverständlich vor Beginn der Tätigkeit auf.

Für weitere Informationen und zur Terminsvereinbarung setzen Sie sich bitte mit meinem Sekretariat in Verbindung.

 

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