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EHE- UND FAMILIENRECHT:

Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt in der Rechtsberatung vor Eheschließung
sowie vor und nach der Ehescheidung. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Lösung von
Problemen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebensgemeinschaften.

Zukünftige Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über Vermögen, Unterhalt etc. können beispielsweise bereits vor Eheschließung durch einen auf Ihren konkreten Einzelfall abgestimmten Ehevertrag vermieden werden.

Nach Analyse Ihrer regelungsbedürftigen Probleme bei Trennung und Scheidung berate ich Sie bei der Erstellung eines Konzepts zur außergerichtlichen Regelung aller damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und verhandele mit der Gegenseite.

Zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren ist der Abschluß von Trennungs-
und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu empfehlen, die entweder notariell beurkundet oder im Scheidungsverfahren gerichtlich protokolliert werden.

Sollten außergerichtliche Einigungsbestrebungen scheitern, setze ich Ihre Interessen mit
Entschlossenheit gerichtlich durch.

Folgende Aufstellung vermittelt einen kurzen Überblick über mögliche Regelungsbereiche:


Verträge und Vereinbarungen:

  • Eheverträge vor und nach Eheschließung (Gütertrennung,
    modifizierte Zugewinngemeinschaft, Ausschluß des Versorgungsausgleichs)
  • Partnerschaftsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Vertretung vor Gerichten

Scheidungen und Folgesachen:

  • Ehescheidung (auch mit Auslandsberührung)
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt für Ehegatten
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Güterrecht / Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung / Hausrat, Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
  • Vaterschaftsanfechtung, Adoption
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (Verweis aus der Wohnung)
  • Vertretung vor den Gerichten
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