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Als amtlich bestellter NOTAR berate ich Einzelpersonen, Unternehmen und Vertragspartner in allen schwierigen Rechtsangelegenheiten, beurkunde Verträge sowie einseitige Willenserklärungen und nehme Unterschriftsbeglaubigungen vor.

Jeder rechtsuchende Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen.

So kann beispielsweise ein Grundstückskaufvertrag für Grundstücke in Rostock oder München auch von einem Notar in Berlin beurkundet werden.


Als NOTAR mit langjähriger Erfahrung bin ich vorwiegend für folgende Rechtsgeschäfte tätig:
  • Grundstückskaufverträge / Wohnungseigentumsverträge
  • Grundstücksübertragungsverträge / Schenkungen,
    Nachlassplanung, Erbfolgenplanung
  • Bildung von Wohneigentum
  • Grundschuldbestellung
  • Eintragungen in das Grundbuch, wie z.B, Nießbrauchrecht,
    Wohnungsrecht, Vorkaufsrecht
  • Löschungen von Eintragungen im Grundbuch, z.B. Kredite,
    Nießbrauchrechte
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge, ehebdingte Zuwendungen
    (z. B. steuergünstige Grundstücksübertrag)
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen, Treunnungsvereinbarungen
  • Testamente und Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungsverträge
  • Erbausschlagungen
  • Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGetc.)
  • Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. mit erbrechtlichen Klauseln,
    Wettbewerbsverboten etc.
  • Anmeldung von Kapital- und Personengesellschaften zum Handelsregister
  • Verkauf / Abtretungen / Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Notarielle Schuldanerkenntnisse
    (vergleichbar mit rechtswirksamen Gerichtsurteilen)
  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Die vorstehenden Rechtsgeschäfte vermitteln keinen abschließenden Überblick.

Die Tätigkeit als NOTAR verpflichtet zur Neutralität gegenüber den Vertragsparteien, der Sicherung eines ausgewogenen, rechtlich zu treffenden Vorschlags, zur kostengünstigsten Variante bei Gestaltung von Verträgen etc. sowie zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Geldern der Vertragsbeteiligten z. B. bei Grundstückskaufverträgen.

Die Geschäfte jedes Notars werden regelmäßig vom Präsidenten des Landgerichts Berlin überprüft, der gleichzeitig auf die ständige kontinuierliche fachliche Fortbildung zur Erhaltung und zur Förderung der fachlichen Qualität und Kompetenz achtet.

Für weitere Informationen und zur Terminsvereinbarung setzen Sie sich bitte mit meinem Sekretariat in Verbindung.
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