FORDERUNGSEINZUG/SCHADENSREGULIERUNG:
Langes Zögern bei der Sicherung und dem Einzug Ihrer Forderungen kann nachhaltig negative Auswirkungen haben und teilweise existenzgefährdend werden.
Haben Sie für jemanden eine Leistung erbracht, die nicht bezahlt wird, ein Darlehen gewährt,
das nicht zurückgezahlt wird oder einen Mahnbescheid/ein Urteil erstritten und der Schuldner
zahlt nicht, dann nutzen Sie meine Erfahrungen in der konsequenten Verfolgung Ihrer Ansprüche,
um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden oder zu begrenzen.
Zur Vermeidung der Verjährung Ihrer berechtigten Forderungen sollten Sie rechtzeitig die Ansprüche
durch Mahnbescheid, Urteil oder notarielles Schuldanerkenntnis sichern lassen.
Die nachstehenden möglichen Regelungsschwerpunkte vermitteln keinen abschließenden Überblick:
- außergerichtliche Geltendmachung der Forderung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung (gerichtliches Mahnverfahren, Klageverfahren)
- Zwangsvollstreckung (Sachpfändung, Forderungspfändung)
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüche
- Vertretung vor Gerichten
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