KOSTEN IM NOTARIATSBEREICH:
Die Gebühren des Notars werden allein nach der Kostenordnung für Notare abgerechnet, sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Gebühren sind bei allen Notaren gleich.
Die Notariatsgebühren sind deutlich günstiger als vergleichbare Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG - Mittelgebühr). |